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Justiz

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Neuhochdeutsch (Justiz)

Allgemein
Blutjustiz   „Justiz, die blutige, ungerechte Urteile fällt“

Quelle: Und so sehr wir, die wir sie als Gäste in Bremen begrüßen und ihnen unsere Freundschaft zeigen durften, uns darüber gefreut haben, daß wir ihnen die juristische Rehabilitierung ihres Walerjan mitteilen konnten, so sehr haben wir uns geschämt, ihnen sagen zu müssen, daß die reiche Bundesrepublik Deutschland, die Geld für neue Kampfflugzeuge und andere militärische Mordwerkzeuge verpulvert, kein Geld für die Entschädigung der im Krieg nach Deutschland verpflichteten Zwangsarbeiter und die Opfer der nazistischen Blutjustiz hat (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 306, nach DWDS).

Geheimjustiz   „im Verborgenen arbeitende Justiz“

Quelle: Sie hatten u. a. Forderungen erhoben wie Wiederherstellung der völligen Geistesfreiheit, Schluß mit dem Kirchenkampf, Herstellung der Autonomie der Universitäten, völlige Herstellung der Rechtssicherheit , Auflösung des Staatssicherheitsdienstes und der Geheimjustiz (Herbst, Andreas / Ranke, Winfried / Winkler, Jürgen, So funktionierte die DDR - Band 1 u. 2, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt 1994, S. 9430, nach DWDS).

Gesinnungsjustiz   „Justiz, die nur nach politischer Gesinnung verurteilt“

Quelle: Die Situation im Lande sei im übrigen durch Gesinnungsjustiz, unfaire Gerichtsverfahren und Verfolgung von Journalisten, Gewerkschaftern und Oppositionellen geprägt (Archiv der Gegenwart, 59, 1989, nach DWDS).

Klassenjustiz   „Justiz, die je nach Klassenzugehörigkeit unterschiedliche Urteile fällt“

Quelle: Er wird dann von Klassenjustiz sprechen müssen, und man kann ihm das Wort nur um den Preis verbieten, daß eine Verteidigung in derartigen Verfahren nicht stattfindet (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1954 - 1974, Berlin: Aufbau-Verl. 1998, S. 396, nach DWDS).

Lynchjustiz   „Selbstjustiz“

Quelle: Dies ist aber auch von ebenso großer Bedeutung im Hinblick auf das Handeln der Personen, die zweifellos die Befehle und Weisungen gegeben haben zu den Greueln in den Konzentrationslagern und die Befehle gegeben haben zum Erschießen von Kriegsgefangenen, zur Lynchjustiz und ähnlichem mehr bis herauf zum Führer selbst (o.A., Zweihundertsechzehnter Tag. Samstag, 31. August 1946, in: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg, Nürnberg: Internationaler Militärgerichtshof 1947, S. 29125, nach DWDS).

Militärjustiz   „Justiz, die Angelegenheiten des Militärs betrifft“

Quelle: Artikel 92 der Verfassung von 1968/74 kennzeichnete einen seit 1963 geltenden Zustand der Militärjustiz; dort hieß es : "In Militärstrafsachen üben das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und Militärgerichte die Rechtsprechung aus" (Herbst, Andreas / Ranke, Winfried / Winkler, Jürgen, So funktionierte die DDR - Band 1 u. 2, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt 1994, S. 8994, nach DWDS).

Nachkriegsjustiz   „Justiz zur Zeit nach dem Krieg“

Quelle: Der Stuttgarter Geheimstempel, der die NS-Kollegen vor der Öffentlichkeit abschirmte, offenbart die Neigung der Nachkriegsjustiz, immer wieder ihre dunkle Vergangenheit zu vertuschen (Der Spiegel, 9.11.1987, nach DWDS). 

Nazijustiz   „Justiz zur Nazi-Zeit“

Quelle: Der Fall Dr. Kramer gegen Dr. Jung (1989): Dr. Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, hat sich mit seinen kritischen Veröffentlichungen zur Nazijustiz und zu den Nachkriegskarrieren von Nazijuristen bei seinen Berufskollegen wenig Freunde gemacht (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 307, nach DWDS).

Paralleljustiz   „Justiz, die neben der staatlichen Justiz im Verborgenen betrieben wird“

Quelle: Eine illegale Paralleljustiz werde man nicht dulden (Die Zeit, 06.09.2014, nach DWDS).

Polizeijustiz   „Justiz, die von der Polizei und nicht den Organen der Rechtsprechung ausgeübt wird“

Quelle: Für sie war die "Polizeijustiz", waren die Schergen der Gestapo und die Killer der SS zuständig (Die Zeit, 06.02.2014, nach DWDS).

Reichsgerichtsjustiz   „Justiz des Reichsgerichts“

Quelle: Carl von Ossietzkys Verdienst besteht nicht darin, daß er die Kunst beherrschte, die Kritik an der deutschen Wiederaufrüstung so geschickt zu verschleiern, daß sie selbst mit dem uferlosen Geheimnisbegriff der militärfreundlichen Reichsgerichtsjustiz nicht zu fassen war (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 410, nach DWDS).

Selbstjustiz   „außerstaatliche und nicht staatlich bevollmächtigte, von einzelnen selbst durchgeführte Justiz“

Quelle: Aber solche Konflikte, oft beiderseits mit Schußwaffen ausgetragen, standen eher in der Tradition von Pioniersitten und Selbstjustiz; sie blieben punktuell und ohne nachhaltigen politisch-organisatorischen Niederschlag, der die kapitalistische Individualisierung konterkariert hätte (Kurz, Robert, Schwarzbuch Kapitalismus, Frankfurt a.M.: Eichborn 1999, S. 468, nach DWDS).

Siegerjustiz   „Justiz, die die Siegermächte nach dem 2. Weltkrieg ausübten“

Quelle: In einer betont selbstkritischen Rede nannte sie die Siegerjustiz unmittelbar nach Kriegsende gegen Kollaborateure und Frauen oder Verlobte von deutschen Soldaten eines der unehrenhaften Kapitel in der Geschichte des Landes (Archiv der Gegenwart 65, 1995, nach DWDS).

Sportjustiz   „Justiz, die von Sportverbänden ausgeübt wird“

Quelle: Sie ist aber auch auf die Sportjustiz gemünzt, die den sehr deutlich führenden Titelverteidiger des Giro d'Italia 1999 von seinem Lieblingsrennen wegen des erhöhten Hämatokritwerts ausschloss (Die Zeit, 07.08.2014, nach DWDS).

Strafjustiz   „Justiz, die sich mit dem Strafrecht beschäftigt“

Quelle: Zur gleichen Zeit, in der das Urteil gegen Walerjan gefällt wurde, war nämlich gerüchteweise von Plänen der Nazi-Führung zu hören, die Strafjustiz insgesamt abzuschaffen (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 296, nach DWDS).

Terrorjustiz   „Justiz der Furcht in Diktaturen“

Quelle: In Carl von Ossietzky war ihnen der Mann ausgeliefert, der sie nicht nur wegen ihrer Terrorjustiz gegen Journalisten und Kommunisten angegriffen, sondern sie auch wegen ihres Kotaus vor Adolf Hitler mit unübertroffener Kühnheit des Wortes als opportunistische Wegbereiter des Dritten Reiches demaskiert hatte (Hannover, Heinrich, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 379, nach DWDS).

Vatikanjustiz   „Justiz des Vatikanstaates“

Quelle: Dazu gesellen sich die Fragen über die Zuverlässigkeit der Vatikanjustiz (Die Zeit, 04.10.2014, nach DWDS).

Volksjustiz   „Justiz, die vom Volk und nicht den staatlichen Beauftragten ausgeht“

Quelle: ch kann eigentlich nicht viel dazu sagen, weil es meine Überzeugung ist, daß es keine Möglichkeit gibt, zu sagen, unter welchen Umständen dann eine solche Methode durch Volksjustiz dann reglementiert oder als berechtigt erklärt werden soll, und ich bin auch heute noch der Auffassung, daß es dafür Regeln nicht geben kann, wenn man ein solches Verfahren zuläßt (o.A., Neunundneunzigster Tag. Donnerstag, 4. April 1946, in: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg, Nürnberg: Internationaler Militärgerichtshof 1947, S. 12591, nach DWDS).

Weltjustiz   „die gesamte Welt betreffende Justiz“

Quelle: Nato-Moral - das ist Willen zur Macht, das gemischte Doppel aus Mutter Teresa und Weltjustiz, eskortiert von den "Kadaverschweinen" der Presse (Die Zeit 29.04.1999, nach DWDS).

Willkürjustiz   „Justiz, die willkürlich und nicht regelhaft ausgeübt wird“

Quelle: Bei Demonstrationen gegen politische Willkürjustiz waren am Freitag vor dem Gericht mehr als 200 Menschen festgenommen worden (Die Zeit, 24.02.2014, nach DWDS).

Ziviljustiz   „Justiz, die sich mit dem Zivil- und Privatrecht beschäftigt“

Quelle: Später zur Ziviljustiz übertretend, war er 1854 Landesgerichts- Assessor in Graz, wurde dann Leiter des Grazer Bezirksgerichts, darauf Landesgerichtsrat und zu Anfang der siebziger Jahre Landesgerichtspräsident in Klagenfurt, wo er am 12. August 1875 starb (Brümmer, Franz: Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Bd. 6. 6. Aufl. Leipzig, 1913, nach DTA).

Älteres Neuhochdeutsch

Allgemein
Administrativjustiz   „Verwaltungsjustiz“

Quelle: Da sich nun auf der obigen Grundlage nicht bloß ein System von Entscheidungsorganen und der Grundsatz gebildet hat, daß der Einzelne seine Beschwerde oder sein Gesuch in einer, der Appellation entsprechenden Stufenfolge von der niedern verordnenden Behörde bis zur höchsten Regierungsgewalt vorbringen kann, sondern sich auch durch die fortwährende Uebung und die innere Gleichartigkeit der Fülle eine Gleichartigkeit der Entscheidungen von selbst erzeugt, welche schwer zu übersehen ist, so hat man den durch Beschwerde und Gesuch entstehenden Proceß gleichfalls als einen Zweig der Justiz, oder als ein Analogon derselben betrachtet, und dieß Verfahren im Beschwerdewege die Administrativjustiz genannt (Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 1. Stuttgart, 1865, nach DTA).

Blutjustiz   „ungerechte, blutige Justiz“

Quelle: Seit Ausgang der merowingischen Periode wurde der Eifer, den die leitenden kirchlichen Kreise gegen die Blutjustiz entwickelten, merklich schwächer (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892, nach DTA).

Kabinettsjustiz   „Justiz, die vom Kabinett ausgeht“

Quelle: Sie schalten wieder über Cabinetsjustiz, als der König noch zweimal, wie einst im Processe Fonk, ein von den rheinischen Geschworenen gefälltes Todesurtheil nicht bestätigte; nimmer wollten sie sich darein finden, daß der Monarch nach preußischem Rechte nicht blos begnadigen durfte, sondern auch kraft seiner oberstrichterlichen Gewalt befugt war, jedem Todesurtheile die Bestätigung zu gewähren oder zu versagen (Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, nach DTA).

Kriminaljustiz   „Strafrechtsjustiz“

Quelle: Die eigenthümliche Beschaffenheit der römischen Kriminaljustiz ist bereits früher (§. 25) entwickelt, auf letztere braucht daher an dieser Stelle keine Rücksicht mehr genommen zu werden (Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854, nach DTA).

Landesjustiz   „Justiz eines Landes“

Quelle: Der Feuerwerker, der ganz schuldlos war, kannte die rachsüchtige Grausamkeit der Landesjustiz und verbarg sich (Berg, Albert: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, nach DTA).

Lynchjustiz   „Selbstjustiz einzelner“

Quelle: Die alte Volksjustiz -- vom Standpunkte heutiger Gesittung aus könnte man sie etwa Lynchjustiz nennen -- wurde regelmässig durch amtliche Justiz ersetzt, die allgemeine Befugnis der Tötung zur Befugnis der Festnahme eingeschränkt (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892, nach DTA).

Präventivjustiz   „Justiz, die Straftaten zu verhindern sucht“

Quelle: Seit Berg, Allgemeines Teutsches Polizeirecht (1799), ist allerdings die Verwaltungspolizei in die Staatswissenschaft aufgenommen, aber theils mit dieser, theils mit der Sicherheitspolizei so vollständig identificirt, daß der selbständige Begriff damit verloren ging; Mohl hat wieder in der Präventivjustiz den ersten, aber nicht zum klaren Bewußtsein gelangten Versuch gemacht, eine selbständige Sicherheitspolizei aufzustellen (Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870, nach DTA).

Pressjustiz   „Justiz, die Presse betrifft“

Quelle: Die Verordnung vom 23. Febr. 1843 setzte für die Censurverwaltung Lokal- und Bezirkscensoren ein, unter der Leitung des Ministers des Innern, und übertrug die Preßjustiz einem Obercensurgerichte, dessen Mitglieder -- sieben Juristen und zwei Gelehrte -- auf drei Jahre ernannt wurden und außer den Landesgesetzen auch die den Censoren ertheilten "speciellen Anweisungen befolgen" sollten (Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, nach DTA).

Strafjustiz   „Justiz, die für das Strafgesetz zuständig ist“

Quelle: Und so ist allgemein der Beitrag, den die Strafjustiz zur Erziehung leistet, sehr mittelbar und im ganzen unsicher genug (Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, nach DTA).

Verwaltungsjustiz   „Justiz, die die Verwaltung betrifft oder von ihr ausgeht“

Quelle: Dem Aemtersysteme fehlte noch eine geordnete Verwaltungsjustiz mit unabhängigen Tribunalen; doch über die Fragen des Verwaltungsrechts war bisher weder die Wissenschaft noch die Praxis ins Klare gekommen, und so lange man den Sitz des Uebels nicht erkannt hatte, richtete sich aller Unwille gegen die Fachminister und das Uebermaß der Centralisation (Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, nach DTA).

Volksjustiz   „Selbstjustiz, die von Volk ausgeht“

Quelle: Die alte Volksjustiz -- vom Standpunkte heutiger Gesittung aus könnte man sie etwa Lynchjustiz nennen -- wurde regelmässig durch amtliche Justiz ersetzt, die allgemeine Befugnis der Tötung zur Befugnis der Festnahme eingeschränkt (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892, nach DTA).

Ziviljustiz   „Justiz, die sich mit Zivilrecht beschäftigt“

Quelle: Nur Bähr scheint in seiner Schrift wieder eine fast unbegränzte Erweiterung der Civiljustiz anzustreben, indem er den Staat in die Sphäre seines s. g. Genossenschaftsrechts versetzen, und die Rechtmässigkeit seiner Bewegung der allgemeinen Kritik der Gerichte unterstellen will; aber doch befreundet er sich S. 71 flg. mit der Einrichtung anderer, als der gewöhnlichen Civilgerichte hierfür, Gerichte des öffentlichen Rechts, wodurch seine vorangehende Deduction freilich einen wesentlich anderen Character erhält (Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865, nach DTA).

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Neuhochdeutsch (Justiz)

Allgemein
Gerichtsbarkeit   „Befugnis zur Rechtsprechung; Ausübung der rechtsprechenden Gewalt“

Quelle: Theoretisch sind Parlament und Gerichtsbarkeit von der Regierung unabhängig. (Der Spiegel, 13.06.1988; nach DWDS.)

Gerichtswesen   „alles, was mit dem Gericht zusammenhängt“

Quelle: Das Gerichtswesen kennt - je nach Größe und Schwere eines Zivil- oder strafrechtlichen Falles - Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und als höchste Instanz den Bundesgerichtshof. (Graudenz, Karlheinz / Pappritz, Erica, Etikette neu, München: Südwest-Verl. 1956, S. 240; nach DWDS.)

Judikative   „richterliche Gewalt im Staat“

Quelle: So wächst die Bedeutung der Judikative, die allein ermächtigt ist, zu entscheiden, was zu einem bestimmten Zeitpunkt als gültige Auslegung des demokratischen Regelwerkes zu betrachten sei. (Die Zeit, 04.04.2002; nach DWDS.)

Rechtspflege   „Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts“

Quelle: Das Recht als Ganzes besteht aus einem System abstrakter absichtsvoll gesatzter Regeln, und die Rechtspflege besteht in der Anwendung dieser Regeln auf Einzelfälle. (Habermas, Jürgen, Theorie des kommunikativen Handelns - Band 1. Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1981, S. 233; nach DWDS.)

Rechtsprechung   „Praxis der richterlichen Entscheidung“

Quelle: Kennzeichen des Behinderungswettbewerbs ist nach den hierzu gerechneten Fallgruppen aus der Rechtsprechung zu § 1 UWG das gezielte, auf die Behinderung von Mitbewerbern anstelle des Kampfes um die Kunden gerichtete Wettbewerbsverhalten. (Dichtl, Erwin, Grundzüge der Binnenhandelspolitik, Stuttgart [u.a.]: Fischer 1979, S. 120; nach DWDS.)

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