SynonymsInfo-Icon

New High German (Recht)

Allgemein
Gesetz   „vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“

Source: Nach dem geplanten Gesetz sollen nur noch solche Kulturgüter nach Deutschland eingeführt werden dürfen, die über eine offizielle Ausfuhrlizenz des Herkunftslandes verfügen. (Die Zeit, 20.10.2014; nach DWDS.)

Rechtslehre   „Lehre vom sittlichen oder gesetzlichen Recht“

Source: Bis zum 18. Jahrhundert entstehen ein nach Fächern organisierter Wissenschaftsbetrieb, die universitäre Rechtslehre und eine informelle Rechtsöffentlichkeit sowie der über den Markt organisierte Kunstbetrieb. (Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns - Band 1. Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1981, S. 300; nach DWDS.)

Rechtsordnung   „Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften“

Source: Tatsächlich hat die Rechtsordnung der Entwicklungsländer mit dem enormen Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahrzehnte nicht Schritt gehalten. (Die Zeit, 30.11.2013; nach DWDS.)

Rechtsprechung   „Praxis der richterlichen Entscheidung“

Source: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Art. 20 Abs. 3 GG)

Rechtswesen   „Gesamtheit des organisierten Rechts“

Source: Auf jeder Ebene ist das amerikanische Rechtswesen zu einem politischen Schlachtfeld geworden. (Die Zeit, 20.11.2000; nach DWDS.)

BEZUG AUF: Wissenschaft vom Recht
Gesetzeskunde

Source: Unterrichtet werden unter anderem Gesetzeskunde, Psychologie, Taktik und Evakuierungsmaßnahmen, aber auch Selbstverteidigung und der Gebrauch der Schusswaffe. (Die Zeit, 22.03.2010; nach DWDS.)

Jura   „Rechtswissenschaft als Studienfach“

Source: Als Sohn eines Bergmanns sollte er Jura studieren, geriet aber vorher in eine Krise und schwur während eines Gewitters, wenn er überlebe, werde er sein Leben der Kirche weihen. (Dietrich Schwanitz: Bildung, Frankfurt a.M.: Eichborn 1999, S. 109; nach DWDS.)

Jurisprudenz   „Rechtswissenschaft“

Source: Diese juristische Überformung ökonomischer Sachprobleme erklärt zumindest zum Teil, weshalb das Feld in der Vergangenheit von vielen Wirtschaftswissenschaftlern bewußt oder unbewußt den Kollegen von der Jurisprudenz überlassen wurde. (Erwin Dichtl: Grundzüge der Binnenhandelspolitik, Stuttgart [u.a.]: Fischer 1979, S. 141; nach DWDS.)

Juristerei   „Rechtswissenschaft; Tätigkeit von Juristen“

Source: Da hatten Hitler und seine Spießgesellen Europa verwüstet, Deutschland zugrunde gerichtet, und eine trügerische Juristerei sollte beweisen, daß nicht sein konnte, was nicht sein durfte. (Willy Brandt: Erinnerungen, Frankfurt a.M.: Propyläen 1989, S. 135; nach DWDS.)

Rechte   „Rechtswissenschaft“

Source: Er widmete sich 1836-40 in Heidelberg und München gleichfalls dem Studium der Rechte, trat dann in Zweibrücken seine Rechtspraxis an und 1843 nach bestandener Prüfung als Akzessist bei der Regierung zu Speier in den Staatsdienst, wo er später zum Präfidialsekretär befördert ward. (Brümmer, Franz: Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Bd. 5. 6. Aufl. Leipzig, 1913; nach DWDS.)

Rechtsgelehrsamkeit   „Rechtswissenschaft“

Source: Denn alle Rechtsgelehrsamkeit nützt nichts, wenn das politische Bewußtsein eines Richters Barrieren aufgebaut hat, die mit rationalen Argumenten nicht zu überwinden sind. (Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin: Aufbau-Verl. 1999, S. 329; nach DWDS.)

Rechtskunde   „Rechtswissenschaft“

Source: Aber man sollte sich einprägen, daß besonders die japanische Medizin und andere Naturwissenschaften, die Rechtskunde, die Musik, das Landheer und eine Reihe von Industrien von den deutschen Lehrern und Beratern, die zwischen 1870 und 1900 nach Japan kamen, viel gelernt haben. (Meißner, Kurt, Japan und Deutschland, in: Martin Schwind (Hg.), Japan von Deutschen gesehen, Leipzig: Teubner 1943, S. 244-249, S. 248; nach DWDS.)

Rechtswissenschaft   „Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung“

Source: Das ist ja gerade das Problem, mit dem sich auch die Rechtswissenschaft schon auseinandergesetzt hat: Dieses bürokratisch organisierte und durchgeführte Verbrechen großen Maßstabes, das die nationalsozialistische Zeit kennzeichnet, mit strafrechtlichen Kategorien zu erfassen. (Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1954 - 1974, Berlin: Aufbau-Verl. 1998, S. 324; nach DWDS.)

Older New High German

Allgemein
Gesetz   „vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“

Source: Dieses Gesetz ist seit dem 5. August 1882 in Kraft und hat seither eine namhafte Abnahme der Zahl von chinesischen Einwohnern der Stadt bewirkt. (Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892; nach DWDS.)

Rechtslehre   „Lehre vom sittlichen oder gesetzlichen Recht“

Source: Weil nun in jeder Zeitepoche alles zusammenhängt, indem die herrschenden Meynungen und Gesinnungen sich auf die vielfachste Weise verzweigen, so befolgte man in der Rechtslehre nunmehr auch nach und nach alle diejenigen Maximen, nach welchen man Religion und Moral behandelte. (Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Bd. 3. Tübingen, 1814; nach DWDS.)

Rechtsordnung   „Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften“

Source: Aber auch in der Amtssphäre der Regierung ist jener Gehorsam kein absoluter, sclavischer, sondern durch die bestehende Rechtsordnung und die Grundprincipien der Sittlichkeit näher begrenzter und bestimmter. (Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875; nach DWDS.)

Rechtsprechung   „Praxis der richterlichen Entscheidung“

Source: Unter diesen Reichsämtern oder Reichsbehörden lassen sich aber zwei, von einander sehr verschiedene Arten unterscheiden, nämlich Behörden für die Verwaltung und Behörden für die Rechtsprechung. (Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen, 1876; nach DWDS.)

Rechtswesen   „Gesamtheit des organisierten Rechts“

Source: Für das eigentliche Rechtswesen selbst geschah wenig, die reformirten Land- und Stadtrechte, an denen das 16. Jahrhundert so reich war, werden seit dem Ausbruch des 30jährigen Krieges seltner, und verlieren auch an Bedeutung und Originalität. (Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843; nach DWDS.)

BEZUG AUF: Wissenschaft vom Recht
Gesetzeskunde

Source: Die Aufgabe der Verwaltungslehre hört auch hier auf dem Punkte auf, wo die der Gesetzeskunde anfängt. (Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868; nach DWDS.)

Jura   „Rechtswissenschaft als Studienfach“

Source: Sehr bald erklärte er, daß ich in Leipzig, für welches er eine große Vorliebe behalten, gleichfalls Jura studiren, alsdann noch eine andre Universität besuchen, und promoviren sollte. (Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Bd. 1. Tübingen, 1811; nach DWDS.)

Jurisprudenz   „Rechtswissenschaft“

Source: Mit welchen Augen die altrömische Jurisprudenz ihn betrachten mußte, werden wir nicht erst zu sagen haben. (Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865; nach DWDS.)

Juristerei   „Rechtswissenschaft; Tätigkeit von Juristen“

Source: Der Menschheit und der Juristerei ist es nicht zu verdenken, daß sie in dieser Sache sich an Quakatz gehalten hat und nicht an den Landbriefträger Störzer. (Raabe, Wilhelm: Stopfkuchen. Eine See- und Mordgeschichte. Berlin, 1891; nach DWDS.)

Rechte   „Rechtswissenschaft“

Source: Als Frucht seiner Studien erschien 1767 seine Geschichte der Elektricitätslehre, ein damals auch in Frankreich und Deutschland hochgeschätztes Werk, welches ihm in England die Mitgliedschaft der königlichen Gesellschaft und in Schottland das Diplom eines Doktors der Rechte der Universität Edinburg einbrachte; ferner erhielt er eine Predigerstelle in Leeds. (Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897; nach DWDS.)

Rechtsgelehrsamkeit   „Rechtswissenschaft“

Source: Die theoretische Rechtsgelehrsamkeit hat wieder ihre verschiedene Theile. (Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790; nach DWDS.)

Rechtskunde   „Rechtswissenschaft“

Source: Wie nöthig ihm die Rechtskunde sey, ward er zeitig gewahr. (Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 1. Tübingen, 1809; nach DWDS.)

Rechtswissenschaft   „Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung“

Source: Sofern aber die Rechtswissenschaft der Romanisten ein lebenslängliches Studium erfordert, ist es dem Volke nicht möglich, dieses Recht in seinem ganzem Umfange kennen zu lernen. (Menzel, Wolfgang: Die deutsche Literatur. Bd. 1. Stuttgart, 1828; nach DWDS.)

Early New High German

Allgemein
gesetz   „vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“

Source: Sondern viel mehr / das sie jnn der eussern kirchen sein / wie eine disciplin / ordination / zucht / vnd erbarkeit / Als jnn einer wolgeordenten policey vnd Commun / da gewichte / mas / elen / burgerliche gesetz / vnd alles das gemeinen nutz fordert / ordentlich vnd wol versehen ist / Deut. (Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531; nach DTA.)

rechtsordnung   „Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften“

Source: Ob wol in dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion / Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen / vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. (Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635; nach DTA.)

rechtsprechung   „Praxis der richterlichen Entscheidung“

Source: Jn Rechtsprechung nicht flugs zu zuplatzen/ sondern wol bedenckens zu nemmen/ ein Erjnnerung. (Becke, Berthold von der: Soldaten-Spiegel. Frankfurt (Main), 1605; nach DTA.)

BEZUG AUF: Wissenschaft vom Recht
jura   „Rechtswissenschaft als Studienfach“

Source: Denen/ welche die Iura profitiren, kan zu erlangung der vollkommen gelertheit nichts nutzlichers sein/ als eben die erforschung der causarum, rationum vnd vrsachen/ dann sonsten wer incognita causa, oben hin vnd nachlässigklich darmit hindurch gehet/ der verlieret zeit vnd vnkosten/ dann was hilffts/ daß man weist/ de solo adulterio transigi non posse, nisi & huius definitionis causam intellexeris? (Albertinus, Aegidius: Der Landtstörtzer: Gusman von Alfarche oder Picaro genannt. Bd. 1. München, 1615; nach DTA.)

jurisprudenz   „Rechtswissenschaft“

Source: [...] wie dann der nunmehr seliger Georgius, nebenst dem studio Philosophico sich hat begeben ad Facultatem Juridicam, zu der Jurisprudentz, vnd wens GOtt also geliebet/ daß er jhn hette lenger fristen wollen/ auch in kurtzen in derselben Facultet einen schein seines profects geben können vnd wollen. (Corfinius, Johannes: Christliche Leich vnd Trostpredigt. Rostock, 1627; nach DTA.)

juristerei   „Rechtswissenschaft; Tätigkeit von Juristen“

Source: Was ists für ein Theologus, der von der Erschaffung der Welt vil waist zu discurriren, aber die Krafft deß Glaubens (welcher das fundament der Theologiae ist) nit verstehet? deßgleichen hat auch die Juristerey oder disciplina legalis jhre rudimenta de moribus, in quib. omnia. (Albertinus, Aegidius: Der Landtstörtzer: Gusman von Alfarche oder Picaro genannt. Bd. 1. München, 1615; nach DTA.)

rechte   „Rechtswissenschaft“

Source: Dweil dann solche fürkeüff / als wol als ander wücherliche Conträct / wider die brüderliche liebe / den gemeinen geschriben Rechten entgegen / vnd gemeinem nutzen gantz schädlich. ([Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552; nach DTA.)

Middle High German

Allgemein
gesetze   „Festsetzung, Gesetz“

Source: milde sie wârn ir guotes / gar williges muotes. / ir gesetzede und ir ê / sie starke êrten und noch mê. (Ulrich von Etzenbach: Wilhelm von Wenden, V. 445-448. Hrsg. von Hans-Friedrich Rosenfeld. Berlin 1957; nach MHDBDB.)

rehte   „Recht, Rechtsbuch, Rechtsverhandlung, Gericht“

Source: die liute solde fride hân: / ez was von altem rehte komen. (Biterolf und Dietleib, V. 3200 f. In: Deutsches Heldenbuch, Erster Teil. Hrsg. von Oskar Jänicke. Berlin 1866; nach MHDBDB.)

Old High German

Allgemein
êwa   „Gesetz, Recht, Regel, Vorschrift“
wizzôd   „Gesetz, Gebot, Feststellung“
noch kein europäischer Kontext verfügbar no European context yet