Anrichte
Anrichte f. „Möbelstück, das zum Zubereiten oder
Anrichten von Speisen dient, damit man sich von dort bedienen kann; Büfett“ ist
ein zum Verb anrichten „vorbereitete Speisen, Salate, Brote und anderes
auf Schüsseln und Platten zum Verzehr bereitstellen“ gebildetes Substantiv. Es ist seit dem
Mittelhochdeutschen bezeugt (MhdWb Lexer s.v. anrihte). Zugrunde liegt die uridg. Wurzel *h3reĝ-
„gerade richten, ausrichten, ausstrecken“ (LIV2: 304).
Literatur:
LIV² = Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen.
Unter Leitung von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb.
von Martin Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2.,
erw. und verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix.
Wiesbaden: Reichert.
MhdWb Lexer = Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. 3 Bde. Leipzig 1872-1878.
Autorin: Sabine Ziegler