Mannschaft
Mannschaft
f. „Gruppe von
Sportlern, die gemeinsam einen Wettkampf bestreiten; Besatzung eines Schiffes
(seltener eines Flugzeugs o. Ä.); Gesamtheit der Soldaten
einer militärischen Einheit; Arbeitsteam“, eine Bildung mit dem Suffix ‑schaft
zu Mann (siehe dort), bezeichnete
im Mittelhochdeutschen (mhd. manschaft f.,
Erstbeleg 1284) als Rechtsterminus die „Lehnspflicht“. Erst ab dem letzten
Viertel des 13. Jh. finden sich Belege mit der Bedeutung „Lehnsleute;
Gefolgsleute“ (vgl.
DRW s.v. Mannschaft).
Die
metonymische Umdeutung wurde dadurch erleichtert, dass das Suffix ‑schaft sowohl Zustände (vgl. dazu ahd. bolganskaft „Zorn“, ahd. eiganskaft „Eigenschaft“ oder mhd. amûrschaft „Liebesverkehr“), als auch
Kollektiva (vgl. ahd. kunniskaft „Geschlecht,
Nachkommenschaft“ oder mhd. engelschaft „Gesamtheit
der Engel) bezeichnen kann. Im Wortfeld „Soziale Gemeinschaften“ ist das Benennungsmotiv
die Gemeinschaft von Männern.
DRW: Deutsches
Rechtswörterbuch. http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/.
Autorin: Bettina Bock