Etymologie

Mannschaft

Mannschaft f. „Gruppe von Sportlern, die gemeinsam einen Wettkampf bestreiten; Besatzung eines Schiffes (seltener eines Flugzeugs o. Ä.); Gesamtheit der Soldaten einer militärischen Einheit; Arbeitsteam“, eine Bildung mit dem Suffix ‑schaft zu Mann (siehe dort), bezeichnete im Mittelhochdeutschen (mhd. manschaft f., Erstbeleg 1284) als Rechtsterminus die „Lehnspflicht“. Erst ab dem letzten Viertel des 13. Jh. finden sich Belege mit der Bedeutung „Lehnsleute; Gefolgsleute“ (vgl. DRW s.v. Mannschaft). Die metonymische Umdeutung wurde dadurch erleichtert, dass das Suffix ‑schaft sowohl Zustände (vgl. dazu ahd. bolganskaft „Zorn“, ahd. eiganskaft „Eigenschaft“ oder mhd. amûrschaft „Liebesverkehr“), als auch Kollektiva (vgl. ahd. kunniskaft „Geschlecht, Nachkommenschaft“ oder mhd. engelschaft „Gesamtheit der Engel) bezeichnen kann. Im Wortfeld „Soziale Gemeinschaften“ ist das Benennungsmotiv die Gemeinschaft von Männern.

DRW: Deutsches Rechtswörterbuch. http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/.

Autorin: Bettina Bock