Source: Nach der Anklage, die sich hauptsächlich auf einen Indizienbeweis stützt, der zwingend die Schuld des Angeklagten zu ergeben scheint, hat sich die Tat folgendermaßen abgespielt (Völkischer Beobachter (Berliner Ausgabe), 04.03.1937, nach DWDS).
Source: ... der ineinander greifenden Glieder der Indizienkette, aus der sich der Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ergibt, schließt es jedoch nach der Überzeugung des Schwurgerichts aus, daß diese Tat auch von einem anderen, dem Angeklagten nur in Gestalt und Kleidung ähnlichen Täter begangen worden ist (Hannover, Heinrich: Die Republik vor Gericht 1954 - 1974, Berlin: Aufbau-Taschenbuch-Verl. 2001 [1998], S. 453, nach DWDS).
Source: Mitunter ist es mangelnde Rechtskenntnis, manchmal Interesselosigkeit und manchmal haben Richterinnen und Richter auch Mühe damit, einen bestreitenden Straftäter bei noch so klarer Beweis- oder Indizienlagezu verurteilen (St. Galler Tagblatt, 05.06.2008, S. 9; Auch St. Gallen braucht einen Tieranwalt, nach OWID)
Source: Von besonderer Bedeutung ist es ferner, daß die Anklageschrift, die doch nach der Strafprozeßordnung das gesamte Beweismaterial einzeln aufführen muß, die nachträglich herangezogenen Fälle nicht erwähnt hat. (Berliner Tageblatt (Abend-Ausgabe) 06.03.1926; nach DWDS.)
Source: Bei den Durchsuchungen haben 50 Ermittler zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten, CDs und USB-Sticks sichergestellt, die nun sorgfältig ausgewertet werden. (Die Zeit, 23.09.2014; nach DWDS.)
Source: Nur seine kleine grüngerandete Schale steht noch da, sie allein, das Beweisstück, daß er allein ist. (Bachmann, Ingeborg, Malina, Frankfurt a.M., Suhrkamp 1971, S. 284; nach DWDS.)
Source: Es ist allerdings ein bloßer Indizienbeweis, der Ihnen vorgeführt worden ist, er hat aber die Schuld der Angeklagten in vollem Umfange unwiderleglich dargetan. (Friedländer, Hugo, Ein entmenschtes Weib - Die Engelmacherin Wiese, in: ders., Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung Band 1, Berlin: Barsdorf 1910, S. 269; nach DWDS.)
Source: Aufgrund eindeutiger Verdachtsmomente verhaftete man Dominique Druot, Maitre Parfumeur in der Rue de la Louve, in dessen Kabane ja schließlich die Kleider und Haare sämtlicher Opfer gefunden worden waren. (Süskind, Patrick, Das Parfum, Zürich: Diogenes 1985, S. 313; nach DWDS.)
Source: Es würde zu weit führen, wollte ich hier dieses Steigen der Löhne durch Eingehen auf das vorhandene Beweismaterial nachweisen [...]. (Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870; nach DWDS.)
Source: Wenn nehmlich die Behauptung nicht aus einem Geständniß, oder Zeugniß glaubwürdiger Persohnen, oder andern dergleichen rechtlichen Beweismitteln unmittelbar zu Tage liegt, sondern auf die gewöhnlichen Eigenschaften und Verhältnisse der Dinge, und diejenigen Umstände, die solche gemeiniglich begleiten, auch daher wahrscheinlich sind, gegründet wird, so nennt man dieses Vermuthung. (Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790; nach DWDS.)
Source: Bei der im Gesetzbuch (§. 247. Abs. 2.) gegebenen Begriffsbestimmung sind die angeführten Bemerkungen der Rheinischen Juristen berücksichtigt worden, indem auf die Erheblichkeit des Beweisstücks Bezug genommen und außerdem der Gegenstand, auf den sich die Urkunde beziehen muß, näher bezeichnet worden ist. (Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851; nach DWDS.)
Source: Diejenigen, welche dem Juristen diesen Vorzug nicht einräumen wollen, ja ihm die gewöhnliche Fähigkeit zur Beurtheilung eines Indicienbeweises absprechen, denken auch gewöhnlich nur an seine Stellung als Richter der That [...]. (Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843; nach DWDS.)
Source: Der Voreid war nach manchen Rechten nur nötig, wenn der Gegner ihn verlangte, er war nur nötig, wenn es an Beweiszeichen des Thatbestandes und sonstigen sichtlichen Verdachtsmomenten fehlte und die Klage ohne Beweismittel erhoben wurde. (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892; nach DWDS.)