Acht
Acht f. „Verbannung; Ausschluss einer Person vom
Rechtsschutz, aufgrund dessen sie vogelfrei wurde und von jedermann getötet
werden konnte“ ist bereits seit althochdeutscher Zeit bezeugt: ahd. âhta
f. (ō-St.) „Verfolgung, persecutio (als Strafe)“, mhd. âhte, âht,
frnhd. acht (mit regelgerechter Kürzung des Langvokals vor der Konsonantengruppe
‑cht-); daneben steht das denominale Verb ahd. âhten, mhd. âhten,
æhten „ächten“ sowie andere westgermanische Belege in asächs. āhtian,
aengl. ēht(i)an „ächten“, mndl. achte, afries. acht(e)
„Ächtung, Friedlosigkeit“, aengl. ōht f. „Acht“. Das Wort ist in den
nord- und ostgermanischen Sprachen nicht ererbt, ndän. und nschwed. acht,
akt sind aus dem Mittelniederdeutschen entlehnt (EWA I: 118f., 120.). Die
einzelsprachlichen Formen weisen auf ein urgermanisches Rekonstrukt *anχtō- f.
< uridg. Transponat *h2enk-teh2- bzw. *h2enk̂teh2‑. Zugrunde liegt eine uridg. Wurzel *h2enk̂- „zuteilen“ (LIV2: 268), die Ableitung *h2enk̂-teh2- bedeutete
dann „das Zugeteilte“ und hat sich semantisch über *„die zugeteilte Strafe, das zugeteilte Los
bzw. Geschick“ → „Ausschluss einer Person vom Rechtsschutz, aufgrund dessen
sie vogelfrei wurde und von jedermann getötet werden konnte“ im rechtssprachlichen
Gebrauch entwickelt.
Literatur:
EWA = Lloyd, Albert L./Lühr, Rosemarie 1988–: Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen. Bd. 1–. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
LIV² = Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen
Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen. Unter Leitung
von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb. von Martin
Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2., erw. und
verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix. Wiesbaden:
Reichert.
Autorin: Sabine Ziegler