Bandit
Bandit m. „Verbrecher, (Straßen)räuber“, frnhd. bandit „Verbannter,
Vertriebener; Söldner, Verbrecher“ (der früheste ermittelbare Beleg stammt aus
dem Jahr 1520: schickdend min heren ain 50 im harnast gain Mierinhusen und
in Randen, das sy banditten verdriben (FrnhdWb s.v. bandit), eine Entlehnung aus ital. bandito „Verbannter; Verbrecher,
Straßenräuber“, beruht auf dem Part. Perf. Pass. von ital. bandire
„verbannen“. Verbannte konnten oft nur als Diebe oder als Söldner in fremden
Ländern überleben, daher hat sich bereits im Italienischen diese doppelte
Bedeutung entwickelt. Im Gegenwartsdeutschen bezeichnet Bandit nur
noch einen Verbrecher. Ital. bandire geht auf mlat. bannire (mit
zahlreichen Varianten: bandire, pannire, bamnire, bampnire,
‑iare; Lexicon
Mediae Latinitatis s.v. bannire) „befehlen; bannen, bestrafen; verbannen“, einer Ableitung
von mlat. bannus „Verbot, Gebot; Bann“, zurück. Mlat. bannus ist
ein Lehnwort aus urgerman. *ƀanna- m. „Bann“ (s.d.; vgl. EWD, Pfeifer s.v. Bandit). Davon ist Bande etymologisch zu trennen, auch wenn
sich diese Wörter gegenseitig inhaltlich beeinflusst haben mögen (Weiteres siehe unter Bande).
Literatur:
EWD = Kluge, Friedrich 2011: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Begr. Friedrich Kluge, Bearb. Elmar Seebold. 25., durchges. und erw. Auflage. Berlin u.a.: de Gruyter.
Lexicon Mediae Latinitatis. Online unter http://linguaeterna.com/medlat/
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl.
Autorin: Sabine Ziegler