Source: Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleibt die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, daß den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. (o.A., Strafprozeßordnung (StPO), in: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts (Ergänzungslieferung), München: Beck 1997, S. 594; nach DWDS.)
Source: Es ist dieß ein Fall der gesetzlichen Entschuldigung (excuse), welche die Französische Jurisprudenz zu einem allgemeinen Rechtsbegriff ausgebildet hat, so daß die Zulassung derselben wegen Provokation bei dem Todtschlage und der Körperverletzung nur als die Anwendung einer Regel erscheint. (Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851; nach DWDS.)
Source: Warlich ich hör die entschuldigung gern. (Corvinus, Anton: Wahrhaftiger Bericht, daß das Wort Gottes, ohne Tumult, ohne Schwärmerei, zu Goslar und Braunschweig gepredigt wird. Wittenberg, 1529; nach DTA.)