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Schulden

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Neuhochdeutsch (Schulden)

Allgemein
Schuldenberg   „große, unüberwindlich erscheinende Menge von Geldschulden“

Quelle: Ein extrem hoher Schuldenberg und ein verzetteltes Modellprogramm ließen eine rasche Sanierung kaum möglich erscheinen (Die Zeit 21.10.1998).

Schuldenerlass   „Genehmigung, dass Geldschulden nicht zurückgezahlt werden müssen“

Quelle: Die neue Regierung könnte, so WEED, mit einem entschiedenen Eintreten für einen umfassenden Schuldenerlaß der Vorreiter in der internationalen Gläubigerpolitik werden (Die Zeit, 14.1.1999).

Schuldenkrise   „Verschuldungsproblematik weltweit“

Quelle: Drastisch zugenommen hat nach Darstellung von WEED die Verschuldung der "neuen" Opfer der Schuldenkrise (Asien und Rußland) (Die Zeit 14.1.1999).

Schuldenreport   „Bericht über die staatlichen Geldschulden“

Quelle: Ermutigung, aber auch eine gehörige Portion Skepsis kann die neue Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul aus dem jüngsten Schuldenreport der führenden Nichtregierungsorganisation WEED (Weltwirtschaft , Ökologie und Entwicklung) herauslesen (Die Zeit, 14.1.1999).

Schuldentilgung   „Rückzahlung von Geldschulden“

Quelle: Aus Umweltschutzgründen müssen Autofahrer einen wesentlich höheren Beitrag zur Schuldentilgung leisten als Bahnreisende (Die Zeit 29.4.1999).

Frühneuhochdeutsch

Allgemein
Schuldenlast   „erdrückende Menge an Geldschulden“

Quelle: Vnd wann ein Regent das oberklärt Bedencken jhme zum besten glücklich ins Werck zurichten vorhabens ist / sohalt ich für rathsam / daß er seine Land Ständ auff gewisse Zeit vnd Mahlstatt zusammen bescheide / jhnen den obligenden Schuldenlast / oder andere Betrangnuß / oder künfftige Nutzbarkeiten / vmbständlich vermelde / vnd mit jhrem Consens vnd belieben / die erklärte beschwerliche vnd vnbeschwerliche Mittel zum theil / oder samptlich fürnemme (Obrecht, Georg: Fünff Vnderschiedliche Secreta Politica. Straßburg, 1617, nach DTA).

Schuldenregister/Schulden-Register   „Buch, in das die Geldschulden eingetragen wurden“

Quelle: Zum Siebenden / zu vermelden / wie und wann die Einantwortung solle vorgenommen werden / daß die Unterthanen bey Angelübung zugleich ihre Schulden-Register und Abraitungen einer nach dem andern fürweisen sollen / damit sie / mit der von dem Verkauffer übergebenen Restanten-Lista können confrontirt und examinirt werden / da vorher zu handeln / ob das Drittel oder die Helffte derselben mit einem Nachlaß / und was Gestalt und auf was Termin selbige dem Verkauffer mit / oder ohne Verzinsungen abzutragen (Hohberg, Wolf Helmhard von: Georgica Curiosa. Bd. 1. Nürnberg, 1682., nach DTA).

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Neuhochdeutsch (Schulden)

Allgemein
Betriebsschuld   „monetäre Verschuldung eines Betriebs“

Quelle: Die französische Regierung musste die Gittelder Hütte mit einem "Verlagsgeld" , d. h. mit einer Betriebsschuld von 20796,60 Frcs. übernehmen. (Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, nach DTA).

Geldschuld   „Schulden, die man durch Geld abtragen kann“

Quelle: Ihre reale Bedeutung war, dass, um sie einigermassen gut zu machen, der Mörder und seine ganze Verwandtschaft in Sklaverei verkauft werden mussten, wenn nicht auch dann noch, wie ein Interpret jenes Gesetzes sagt, die Differenz so gross blieb, dass sie -- als blosse Geldschuld! -- nur durch den Tod ausgeglichen werden konnte. (Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, nach DWDS).

Spielschuld   „Schulden, die man bei einem Spiel bekommt“

Quelle: Das Endergebnis der Besprechung war, daß Herr X. vor die Entscheidung gestellt wurde, entweder innerhalb 24 Stunden auch den Rest seiner Spielschuld zu begleichen, oder aus dem Klub auszutreten (Baudissin, Wolf von / Baudissin, Eva von, Spemanns goldenes Buch der Sitte, Berlin, Stuttgart: Spemann 1901, S. 3244, nach DWDS).

Staatsschuld   „Schulden eines Staates“

Quelle: Preußens Staatsschuld betrug 1797 134, 1820 644, 1848 475, 1866 770, 1889--90 4457 Mill. Mark (Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, nach DTA).

Stadtschuld   „Schulden einer Stadt“

Quelle: Berlin hatte 1889 eine fundierte Stadtschuld von 163 Mill. Mark (Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, nach DTA).

Wettschuld   „Schulden, die man bei einer Wette erwirbt“

Quelle: Der Aussteller des Schuldscheines kann aber die auf Grund des Schuldscheines etwa gegen ihn erhobene Klage nur dadurch entkräften, daß er beweist, daß demselben eine Spiel- oder Wettschuld zu Grunde liegt (Baudissin, Wolf von / Baudissin, Eva von, Spemanns goldenes Buch der Sitte, Berlin, Stuttgart: Spemann 1901, S. 3067, nach DWDS).

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