Etymologie

Ablage

Ablage f. „Möbelstück, auf das bzw. in das man etwas legen kann“ ist ein zum Verb ablegen „etwas wohin legen“ gebildetes Substantiv, das im Älteren Neuhochdeutschen und im Frühneuhochdeutschen noch selten die konkrete Bedeutung hatte, sondern als regelrechtes Nomen actionis „das Ablegen“ zum Verbum ablegen verwendet wurde. Zuerst taucht die konkrete Bedeutung im Forstwesen auf; dort bezeichnete Ablage einen Ort am Wasser, an dem man die Bäume zum Flößen sam­melte und nieder­legte (Hartig/Hartig 1834 s.v.: Ablage).‍ Als terminus technicus der Rechtssprache bezieht sich Ablage auf die rechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Kindern, dass die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten das Erbe ausbezahlten und die Kinder somit nicht mehr erbberechtigt waren, also eine Art Abfindung (DRW s.v. Ablage, z.B. nach welchen principiis bey euch die aussteuer und ablage der kinder [...] geschehe).‍ Die heutige konkrete Bedeu­tung „Ab­lage­möbel“ ist erst im Neuhochdeutschen aufgekommen. Etymologisch beruht das Verbum Simplex legen aus einem uridg. Kausativ *logh-ei̯e/o- „liegen machen“ zur Wurzel *legh- „liegen“ (LIV2: 398f.).

Literatur:
DRW: Deutsches Rechtswörterbuch, unter: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw. 
EWA = Lloyd, Albert L./Lühr, Rosemarie 1988–: Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen. Bd. 1–. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. 
Hartig/Hartig 1834 : Hartig, Georg-Ludwig/Hartig, Theodor 1834: Forstliches und forstnatur­wissen­schaftliches Conversations-Naturlexikon. Berlin (In der Nauckschen Buch­handlung) 
LIV² = Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen. Unter Leitung von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb. von Martin Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2., erw. und verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix. Wiesbaden: Reichert. 
 
Autorin: Sabine Ziegler