Ablage
Ablage f. „Möbelstück, auf das bzw. in das man etwas legen
kann“ ist ein zum Verb ablegen „etwas wohin legen“ gebildetes Substantiv, das
im Älteren Neuhochdeutschen und im Frühneuhochdeutschen noch selten die
konkrete Bedeutung hatte, sondern als regelrechtes Nomen actionis „das Ablegen“
zum Verbum ablegen verwendet wurde.
Zuerst taucht die konkrete Bedeutung im Forstwesen auf; dort bezeichnete
Ablage einen Ort am Wasser, an dem man die Bäume zum Flößen sammelte und niederlegte (Hartig/Hartig
1834 s.v.: Ablage). Als terminus technicus der Rechtssprache
bezieht sich Ablage auf die rechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und
Kindern, dass die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten das Erbe ausbezahlten
und die Kinder somit nicht mehr erbberechtigt waren, also eine Art Abfindung (DRW s.v. Ablage, z.B. nach welchen principiis bey euch die aussteuer
und ablage der kinder [...] geschehe). Die heutige konkrete Bedeutung „Ablagemöbel“ ist
erst im Neuhochdeutschen aufgekommen. Etymologisch beruht das Verbum Simplex legen aus einem uridg. Kausativ *logh-ei̯e/o-
„liegen machen“ zur Wurzel *legh-
„liegen“ (LIV2: 398f.).
Literatur:
DRW: Deutsches Rechtswörterbuch,
unter: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw.
EWA = Lloyd, Albert L./Lühr, Rosemarie 1988–: Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen. Bd. 1–. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
Hartig/Hartig
1834 : Hartig,
Georg-Ludwig/Hartig, Theodor 1834: Forstliches und forstnaturwissenschaftliches
Conversations-Naturlexikon. Berlin (In der Nauckschen Buchhandlung)
LIV² = Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen
Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen. Unter Leitung
von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb. von Martin
Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2., erw. und
verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix. Wiesbaden:
Reichert.
Autorin: Sabine Ziegler