Ablage f. „Möbelstück, auf das bzw. in das man etwas legenkann“ ist ein zum Verb
ablegen „etwas wohin legen“ gebildetes Substantiv, dasim Älteren Neuhochdeutschen und im Frühneuhochdeutschen noch selten diekonkrete Bedeutung hatte, sondern als regelrechtes Nomen actionis „das Ablegen“zum Verbum
ablegen verwendet wurde.Zuerst taucht die konkrete Bedeutung im Forstwesen auf; dort bezeichnete
Ablage einen Ort am Wasser, an dem man die Bäume zum Flößen sammelte und niederlegte (
Hartig/Hartig1834 s.v.:
Ablage). Als
terminus technicus der Rechtssprachebezieht sich
Ablage auf die rechtliche Vereinbarung zwischen Eltern undKindern, dass die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten das Erbe ausbezahltenund die Kinder somit nicht mehr erbberechtigt waren, also eine Art Abfindung (
DRW s.v.
Ablage, z.B.
nach welchen principiis bey euch die aussteuerund ablage der kinder [
...]
geschehe). Die heutige konkrete Bedeutung „Ablagemöbel“ isterst im Neuhochdeutschen aufgekommen. Etymologisch beruht das Verbum Simplex
legen aus einem uridg. Kausativ *
logh-ei̯e/o-„liegen machen“ zur Wurzel *
legh-„liegen“ (LIV
2: 398f.).
DRW: Deutsches Rechtswörterbuch (http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw).
EWA: Lloyd, Albert L. / Lühr, Rosemarie 1988–: Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen. Bd. 1–. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
Hartig/Hartig1834 : Hartig,Georg-Ludwig/Hartig, Theodor 1834: Forstliches und forstnaturwissenschaftlichesConversations-Naturlexikon. Berlin (In der Nauckschen Buchhandlung)
LIV: Rix, Helmut / Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen. Unter Leitung von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb. von Martin Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2., erweiterte und verbesserte Auflage, bearbeitet von Martin Kümmel und Helmut Rix. Wiesbaden: Reichert.