Arrest
Arrest m. „Haft, Freiheitsentzug“ ist vom Ende des 15. Jh. an sowohl in der Bedeutung
„Beschlagnahme“ (von Geld und Sachwerten) als auch „Inhaftierung“ (von Personen)
bezeugt. Arrest ist aus afrz. arrest
mlat. arrestum „Beschlagnahme, Festhalten, Haftbefehl, Verhaftung“,
einer deverbalen Bildung von afrz. arrester (> frnhd. arrestieren)
entlehnt. Das französische Wort stammt aus mlat. arrestare „verhaften,
einsperren“ und ist aus lat. restāre „zurückbleiben“ mit dem lat. Präverb ad-
gebildet; lat. restāre ist seinerseits eine Präfixbildung von stāre
„stehen“ mit re- „zurück“. Zugrunde liegt die gut bezeugte uridg.
Wurzel *steh2- „stehen, sich hinstellen“ (LIV²: 590ff., de Vaan 2008: 589f.).
Literatur:
De Vaan, Michiel 2008: Etymological Dictionary of Latin and the other Italic Languages. Leiden, Boston: Brill. (Leiden Indo-European Etymological Dictionary Series 7).
LIV² = Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen.
Unter Leitung von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb.
von Martin Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2.,
erw. und verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix.
Wiesbaden: Reichert.
Autorin: Sabine Ziegler