Geständnis
Geständnis n. „das
Eingestehen einer Schuld, eines Vergehens (vor Gericht oder auf der Polizeibehörde)“. Verbalabstraktum bzw.
Kollektivbildung zu gestehen „das eigene Verbrechen, die eigene Sünde
beichten“. Die ganze Wortsippe hat erst im Frühneuhochdeutschen die Bedeutung
„Schuld eingestehen“ erhalten; im Mittelhochdeutschen bedeutet das Verb gestên
nur „stehen, sich hinstellen; halten zu, Partei ergreifen; sich behaupten“, das
Adjektiv gestendec nur „beständig; zu jemandem haltend“. Das Substantiv
Geständnis ist dagegen erst im Frühneuhochdeutschen bezeugt; das erste
Vorkommen (1540) hat die Bedeutung „Berufung“; die heutige Bedeutung ist erst
mit dem Beleg gestaendnis das eingestehen und das eingestandene von 1638
nachweisbar. Im Frühneuhochdeutschen erfolgte dann auch zusammen mit der staatlichen
Reorganisation des Rechtswesens eine Einengung der Wörter gestehen und geständig auf die heutige meist rechtssprachliche Bedeutung. Es handelt sich wahrscheinlich
um eine Bedeutungseinengung von gestehen ursprgl. „sich wohin stellen“
nach dem Vorbild von sich stellen „sich selbst dem Gericht ausliefern“. Zur Etymologie von stehen (letztlich < uridg. *steh2-
„wohin treten, sich hinstellen“) vgl. Ziegler in Bock/Zeilfelder/Ziegler 2013: 208, 232 und hier in den Etymologien unter Stuhl.
Literatur:
Bock, Bettina/Zeilfelder, Susanne/Ziegler, Sabine 2013: Deutsche Wortfeldetymologie in europäischem Kontext. Band 2: Der Mensch im Alltag. Hrsg. von Rosemarie Lühr. Wiesbaden: Reichert.
DRW = Deutsches Rechtswörterbuch, online unter http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/.
DWb = Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm 1854–1954: Deutsches Wörterbuch.
Bd. 1–16 (und Quellenverzeichnis, 1971). Leipzig: Hirzel. (Nachdruck
der Erstausgabe 1999: Bd. 1–33) München: Deutscher Taschenbuch-Verlag.
Auch als CD-ROM 2004: Der digitale Grimm. Frankfurt am Main:
Zweitausendeins. Auch unter: www.woerterbuchnetz.de.
Autorin: Sabine Ziegler