Etymologie

Initiative

Initiative f. „Zusammenschluss von Personen zur Durchsetzung einer oder mehrerer konkreter Forderungen“ wurde im 19. Jh. aus frz. initiative (législative) „Vorschlagsrecht (für Gesetze), Gesetzesinitiative“ entlehnt und bekam zusätzlich die Bedeutung „Eröffnung einer Beratung“. Zum Rechtsterminus mit spezieller Bedeutung war das französische Wort erst im 18. Jh. im Zusammenhang mit der französischen Revolution und ihren Vorläufern geworden. Mit der älteren auch schon mittelfranzösisch belegten Bedeutung „das Anregen, Veranlassen, Beginnen“ stellt das Wort eine gelehrte Bildung zu mfrz. frz. initier „einweihen, einführen, mit etwas vertraut machen“ dar. Die Basis ist lat. initiāre „anfangen, einweihen“, Denominativum zu lat. initium n. „Anfang, Eingang, Ursprung“, Ableitung zu lat. inīre „hineingehen, anfangen“, einer Bildung mit Präfix in- „hinein“ zu lat. īre „gehen“ (uridg. Wurzel *h1ei̯- „gehen“). Das Benennungsmotiv für die Verwendung von Initiative als „soziale Gemeinschaft“ ist die Einflussnahme auf Verwaltungsentscheidungen.

Kluge, Friedrich 2002: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Begr. Friedrich Kluge, Bearb. Elmar Seebold. 24., durchges. und erw. Auflage. Berlin u.a.: de Gruyter, s.v. Initiative.
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl., s.v. Initiative.

Autorin: Bettina Bock