Initiative
Initiative f. „Zusammenschluss von
Personen zur Durchsetzung einer oder mehrerer konkreter Forderungen“ wurde im
19. Jh. aus frz. initiative
(législative) „Vorschlagsrecht (für Gesetze), Gesetzesinitiative“ entlehnt
und bekam zusätzlich die Bedeutung „Eröffnung einer Beratung“. Zum
Rechtsterminus mit spezieller Bedeutung war das französische Wort erst im
18. Jh. im Zusammenhang mit der französischen Revolution und ihren
Vorläufern geworden. Mit der älteren auch schon mittelfranzösisch belegten
Bedeutung „das Anregen, Veranlassen, Beginnen“ stellt das Wort eine gelehrte
Bildung zu mfrz. frz. initier „einweihen, einführen, mit etwas vertraut
machen“ dar. Die Basis ist lat. initiāre „anfangen,
einweihen“, Denominativum zu lat. initium
n. „Anfang, Eingang, Ursprung“, Ableitung zu lat. inīre „hineingehen, anfangen“, einer Bildung mit Präfix in- „hinein“ zu lat. īre „gehen“ (uridg. Wurzel *h1ei̯- „gehen“). Das Benennungsmotiv
für die Verwendung von Initiative als
„soziale Gemeinschaft“ ist die Einflussnahme auf Verwaltungsentscheidungen.
Kluge, Friedrich 2002: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Begr. Friedrich
Kluge, Bearb. Elmar Seebold. 24., durchges. und erw. Auflage. Berlin u.a.: de
Gruyter,
s.v. Initiative.
Pfeifer, Wolfgang
(Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des
Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl., s.v.
Initiative.
Autorin: Bettina Bock