Senat
Senat
m. „Staatsrat
als Träger des Volkswillens im antiken Rom; eine Kammer des Parlaments im
parlamentarischen Zweikammersystem (z. B.
in den USA); Regierungsbehörde von Stadtparlamenten, z. B. von Hamburg, Bremen; Verwaltungsbehörde an
Hochschulen und Universitäten; Richterkollegium an höheren deutschen Gerichten“ ist im 12. Jh. (mhd. senât m. „Senat, Senator“) aus lat. senātus, -ūs m. „römischer
Staatsrat“ entlehnt worden. Dies ist eine Kollektivbildung mit dem Suffix ‑ātus zu lat. senex „alt, bejahrt;
Greis, Greisin“, vgl. zur Wortbildung Lühr 2008: 59 f. Der Senat war also
ursprünglich der „Rat der weisen alten Männer“. Im Fall von Senat liegt sogar ein Konzept vor, das
sich noch weiter zurückverfolgen lässt. „Ältestenräte“ finden wir auch in
anderen altindogermanischen Sprachen und Kulturen und darüber hinaus, vgl. z. B. griech. γερουσία (gerousía) f. für die „Ältestenversammlung“ von Sparta. Die genaue Bestimmung
ist aber nicht immer einfach, vgl. für das Germanische mit Blick auf ältere
Vorgänger RGA 5, 443–465 (Thing).
Kluge, Friedrich 2002: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Begr. Friedrich
Kluge, Bearb. Elmar Seebold. 24., durchges. und erw. Auflage. Berlin u.a.: de
Gruyter,
s.v. Senat.
Lühr, Rosemarie (Hg.) 2008: Nominale Wortbildung des Indogermanischen in Grundzügen. Die
Wortbildungsmuster ausgewählter indogermanischer Einzelsprachen. Bd. 1:
Latein, Altgriechisch bearb. von Irene Balles. Hamburg: Kovač. (Philologia; 121).
Pfeifer, Wolfgang
(Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des
Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl., s.v.
Senat.
RGA: Reallexikon
der Germanischen Altertumskunde 1973–.
Berlin u.a.: de Gruyter.
Autorin: Bettina Bock