Türschloss
Das
Determinativkompositum Türschloss n.
„Einrichtung, um eine Tür zu fest zu verschließen“ ist eine verdeutlichende
Bildung zu Schloss < ahd. sloz/slōz st. n.
(a-St.) „Schloss, Riegel, Umschließung, Verschluss; Schluss,
Schlussfolgerung (Lehnbedeutung nach lat. conclūsio f. „Schlussfolgerung“),
Beschluss“
(8. Jh.). Grundbedeutung
ist „Türverschluss“. Seit dem 13. Jh. werden auch Burgen als Schloss bezeichnet, da sie einen
„abgesperrten Gebäudekomplex“ umfassen. Später entfiel diese Sperrfunktion und
Schloss wurde allgemein zum Begriff
für repräsentative Herren- und Herrschersitze. Ahd. sloz/slōz geht zusammen mit andfrk.
slot, as. slot/slōt zurück auf urgerman. *sklauta-,
die Kürzung des Wurzelvokals im Althochdeutschen und Altsächsischen ist also
sekundär, bedingt durch die Stellung in geschlossener Silbe. Zusammen mit ahd.
sluzzil „Schlüssel“
und sliozan „schließen“ gehört das
Wort zu uridg. *(s)kleh2ṷ-d- (neben
*(s)kleh2ṷ- in lat. clavis und gr. klēís, beide „Schlüssel“).
Benennungsmotiv für die Grundbedeutung
und die Bezeichnung im Wortfeld „Haus“ ist: <BEZUG AUF: Haken>. Zum Vorderglied Tür siehe dort.
Kluge, Friedrich 2002: Etymologisches
Wörterbuch der deutschen Sprache. Begr. Friedrich Kluge, Bearb. Elmar Seebold.
24., durchges. und erw. Auflage. Berlin u.a.: de Gruyter, s.v. Schloß.
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993:
Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl.
Berlin: Akad. Verl., s.v. Schloss.
Autorin: Bettina Bock