Etymology

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft f. „Haft eines Beschuldigten bis zu Beginn und während eines Prozesses“ ist erst im Älteren Neuhochdeutschen nachweisbar: Die früheren Entwürfe nahmen bei Zumessung der Freiheitsstrafen Rücksicht auf die unverschuldete Unter­suchungshaft; der Entwurf von 1847 bestimmt hierüber (Georg Beseler, Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, Leipzig 1851 (nach DTA). 
Basis des Prä­­fix­verbs untersuchen ist das Simplex suchen sw.v. „sich bemühen, etwas Ver­lorenes oder Verstecktes zu finden“ (siehe die Etymologie von Untersuchung).
Zur Etymologie von unter, das hier eine inten­sivierende Bedeutung (< *„dazwischen oder darunter suchen, gründlich suchen“) angenommen hat, siehe die Etymologie von Unterschlagung.
Zur Etymologie von Haft siehe dort.

Literatur:
DTA = www.deutschestextarchiv.de
Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm 1854–1954: Deutsches Wörterbuch. Bd. 1–16 (und Quellenverzeichnis, 1971). Leipzig: Hirzel. (Nachdruck der Erstausgabe 1999: Bd. 1–33) München: Deutscher Taschenbuch-Verlag. Auch als CD-ROM 2004: Der digitale Grimm. Frankfurt am Main: Zweitausendeins. Auch unter: www.woerterbuchnetz.de.
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl.

Autorin: Sabine Ziegler