Untersuchungshaft
Untersuchungshaft f. „Haft eines Beschuldigten bis zu Beginn und
während eines Prozesses“ ist erst im Älteren Neuhochdeutschen nachweisbar: Die
früheren Entwürfe nahmen bei Zumessung der Freiheitsstrafen Rücksicht auf die
unverschuldete Untersuchungshaft; der Entwurf von 1847 bestimmt
hierüber (Georg
Beseler, Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten,
Leipzig 1851 (nach DTA).
Basis des Präfixverbs untersuchen ist
das Simplex suchen sw.v. „sich bemühen, etwas Verlorenes oder
Verstecktes zu finden“ (siehe die Etymologie von Untersuchung).
Zur Etymologie von unter, das hier eine
intensivierende Bedeutung (< *„dazwischen oder darunter suchen, gründlich
suchen“) angenommen hat, siehe die Etymologie von Unterschlagung.
Zur Etymologie von Haft siehe dort.
Literatur:
DTA = www.deutschestextarchiv.de
Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm 1854–1954: Deutsches Wörterbuch.
Bd. 1–16 (und Quellenverzeichnis, 1971). Leipzig: Hirzel. (Nachdruck
der Erstausgabe 1999: Bd. 1–33) München: Deutscher Taschenbuch-Verlag.
Auch als CD-ROM 2004: Der digitale Grimm. Frankfurt am Main:
Zweitausendeins. Auch unter: www.woerterbuchnetz.de.
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl.
Autorin: Sabine Ziegler