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Bann

Bann hat mehrere Bedeutungen: Die älteste, bereits mittelalterliche Bedeutung ist "Ausschluss oder Ausweisung aus einer Gemeinschaft mit Verlust des Rechtsschutzes". Später entwickelte sich die Bedeutung "beherrschender Einfluss; magische Kraft, Wirkung, der man sich kaum entziehen kann; Zauber"Definitionen nach Duden 2000 s.v. Bann.

Autorinnen: Sabine Ziegler/Kathrin Schaaff

 
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Neuhochdeutsch

Allgemein
Acht   „Ausschluss einer Person vom Rechtsschutz“
Ächtung

Quelle: Nach dessen Ächtung 1180 ward das alte Hzgt. S. aufgelöst; Name und Würde desselben ging mit einem kleinen Gebietsteil auf Bernhard von Askanien über, der das Land um Wittenberg besaß, zu dem sein Sohn Albrecht I. (1212-60) Lauenburg erwarb. (o.A., S, in: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001; nach DWDS.)

Anathem   „Verfluchung, Kirchenbann“

Quelle: Seit er sich 1960 mit seinen Gedichten und Liedern zum erstenmal zu Wort meldete, bis zu dem Anathem des Neuen Deutschland und den Frostaufbrüchen des 11. Plenums schwebte er immer zwischen Verbot und Duldung. (Die Zeit, 09.06.1967; nach DWDS.)

Ausschluss   „Verweigerung der weiteren Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft“

Quelle: Obama wolle mit dem offiziellen Ausschluss Putins aus dem Kreis der wichtigsten Staatenlenker ein Zeichen der Einigkeit und Geschlossenheit des Westens setzen. (Die Zeit, 23.03.2014; nach DWDS.)

Bannfluch   „mit einer Verfluchung verbundener Kirchenbann“

Quelle: Der 213 v. Chr. verkündete Bannfluch gegen die literarischen Urkunden war 191 gefallen, aber danach hatte man die größte Mühe, die vom Verbot befreiten Schriften wieder zusammenzubringen. (Hulsewé, A. F. P, China im Altertum, in: Propyläen Weltgeschichte Band 2, Berlin: Propyläen-Verl. 1962; nach DWDS.)

Bannstrahl
Verbannung

Quelle: Gleichzeitig wurde die Verbannung des Sultans auf Lebenszeit und der Einzug seines gesamten Vermögens dekretiert. (o.A., Blutiger Sturz des Sultanats; Proklamierung der Volksrepublik [23.01.64], in: Archiv der Gegenwart 1931-2000, Sankt Augustin: Siegler 2001; nach DWDS.)

Verdammung

Quelle: 399 sprach Papst Anastasius I. seine Verdammung aus, und 543 wurde seine Irrlehre von einer von Justinian einberufenen Synode verflucht, woran sich auch die Urteile späterer Konzilien hielten. (Jung, Carl Gustav, Psychologische Typen, Zürich: Rascher 1921, S. 15; nach DWDS.)

Verfemung

Quelle: Als Bismarck in Verfemung kam und in den ersten Monaten der Ungnade niemand für ihn einzutreten wagte, beschloß der Verein deutscher Studenten, ihn in einem Huldigungskommers zu feiern [...]. (Diederichs, Eugen, Aus meinem Leben, Sonderausgabe, Jena: Eugen Diederichs, 1938 [1927]; nach DWDS.)

Älteres Neuhochdeutsch

Allgemein
Acht   „Ausschluss einer Person vom Rechtsschutz“

Quelle: Friede und Friedlosigkeit werden so sehr auf die Person des Königs bezogen, dass die Verhängung der eigentlichen Acht sich bei den Franken zu einem Sonderrechte des Königs gestaltete [...]. (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892; nach DWDS.)

Ächtung   „Verdammung; Verhängung der Acht über jemanden“

Quelle: Klöster sind wieder da, die Aechtung aller Herren der Revolution ist im Werke, Leibeigenschaft wird darauf folgen. (Grabbe, Christian Dietrich: Napoleon oder Die hundert Tage. Frankfurt (Main), 1831; nach DWDS.)

Ausschluss   „Verweigerung der weiteren Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft“

Quelle: Verfolgte man diesen Weg weiter, so gelangte man unfehlbar zu der Erkenntniß, daß die deutsche Einheit nur unter Preußens Führung und mit Ausschluß Oesterreichs möglich war. (Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894; nach DWDS.)

Bann   „Ausschluss oder Ausweisung aus der kirchlichen und weltlichen Gemeinschaft“

Quelle: Den Bann sollte der König nur im Rahmen des geltenden Rechtes (legibus) ausüben. (Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1892; nach DWDS.)

Bannbulle   „Päpstliche Urkunde über die Verhängung des Kirchenbannes“

Quelle: Schwerlich wird auch die päpstliche Bannbulle von 1480 allein die Umwandlung bewirkt haben. (Falke, Jakob von: Die deutsche Trachten- und Modenwelt. Ein Beitrag zur deutschen Culturgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1858.)

Bannfluch

Quelle: Wen ehemals so ein Bannfluch traf, der lebte in der Gesellschaft, wie wenn er gar nicht darin lebte: jeder floh ihn, jeder vermied ihn, wie man einen Menschen vermeidet, der von einem tollen Hunde gebissen ist. (Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797; nach DWDS.)

Bannstrahl

Quelle: Kein Bannstrahl aus dem Vatikane schreckt die Regenten. (Friedrich Wilhelm Gotter; nach DWb s.v.)

Kondemnation   „Verdammung, Verurteilung“

Quelle: Ein Richtercollegium z. B. ist deshalb möglich, weil über Condemnation oder Absolution in jedem einzelnen Fall die Stimmen abgegeben und gezählt werden können. (Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814; nach DWDS.)

Proskription   „Ächtung, Verfolgung“

Quelle: 479 v. Chr. wurde Publius Cornelius Rufinus von den Censoren aus der Liste der Senatoren gestrichen, weil er ein silbernes Tafelgerät im Werte von 240 Thlrn . besass, und in den Luxusgesetzen der zwölf Tafeln wurde die Proskription ausgesprochen gegen diejenigen, welche den Toten Goldschmuck mitgäben [...]. (Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884; nach DWDS.)

Untersagung

Quelle: Die Wirkungen der Untersagung beginnen mit der Rechtskraft des Urtheils, in welchem sie ausgesprochen ist, so wie auch die Wirkungen des Verlustes der bürgerlichen Ehre mit der rechtskräftigen Verurtheilung in die Zuchthausstrafe ihren Anfang nehmen. (Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851; nach DWDS.)

Verbannung

Quelle: Seit der Verbannung seines Bruders Tameyoshi war er das Haupt der Minamoto, die er nun alle gegen ihren erklärten Feind sammelte. (Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881; nach DWDS.)

Verdammung

Quelle: Daß die Verdammung, die im Jahr 1521 über sie ergangen und 1530 wiederholt worden, noch immer auf ihnen lasten, die allgemeine Norm des Kammergerichts ausmachen sollte, kam ihnen nachgerade unerträglich vor. (Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843; nach DWDS.)

Verfemung   „Verurteilung durch das Gericht“

Quelle: Und die Erbtochter der rothen Schanze, Valentine Quakatz, änderte auch nichts, garnichts daran; sie hatte nur ihr bitter Teil an der bösen Vervehmung mitzutragen. (Raabe, Wilhelm: Stopfkuchen. Eine See- und Mordgeschichte. Berlin, 1891; nach DWDS.)

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