Etymologie

Indiz

Indiz n. „Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be-, auch ent­las­tender Tatumstand“ ist im 19. Jh. in das Deutsche übernommen worden. Entleh­nungsgrundlage ist lat. indicium „Anzeige, Angabe, Entdeckung, Anzeichen, Merk­mal, Beweis“ (auch vor Gericht), eine Ableitung von lat. index „Anzeiger; Verzeich­nis, Register“, vgl. lat. indicāre „(gerichtlich) anzeigen, entdecken, bekanntmachen“. Zur Etymologie von lat. in-dicere (< uridg. Wurzel *deik- „zeigen“) s. die Ausfüh­rungen in der Etymologie von Anzeige. Das Kompositum Indizienbeweis m. „Beweis, der sich nur auf zwingende Verdachts­momente stützt“ ist erstmals in einem Beleg aus dem Jahre 1843 nachweisbar.

Literatur:
De Vaan, Michiel 2008: Etymological Dictionary of Latin and the other Italic Languages. Leiden, Boston: Brill. (Leiden Indo-European Etymological Dictionary Series 7).
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl.

Autorin: Sabine Ziegler