Justiz
Justiz f. „Recht sprechende Gewalt in einem Staat;
Rechtspflege; Gesamtheit der Behörden, die mit der Rechtsprechung betraut sind“
ist seit Anfang des 17. Jh.s bezeugt und aus lat. iūstitia f. „Gerechtigkeit,
(gesetzlich fixiertes) Recht“ entlehnt. „Im Laufe der Geschichte ist dieser
Begriff inhaltlich wesentlich erweitert worden. So zählten zur Justiz alle
Personen und Institutionen, die mit der Rechtsanwendung befasst waren. Auch
Vorrichtungen, die der Strafvollstreckung (dem „Justizvollzug“) dienten (etwa
Galgen und Räder), wurden als Justiz […] bezeichnet.“ Lat. iūstitia
ist letztlich (über die to-Bildung iūstus „gerecht“) eine
Ableitung von lat. iūs, iūris „Recht, Gesetz“, altlat. ious,
die Fortsetzung eines s-Stammes uridg. *h2eos, der
vom Substantiv *h2ou, Gen. h2e-s „Leben,
Lebenszeit; Zeitalter; Ewigkeit“ weitergebildet wurde. Das Benennungsmotiv liegt in der ewigen Dauer und
somit der Unauflöslichkeit eines – ursprünglich als von den Göttern bzw. einem
Gott eingesetzt gedachten – Rechts oder Gesetzes. S. auch die Bemerkungen zur Etymologie von
ahd. ēwa f., n.
Literatur:
Deutsches Rechtswörterbuch, online unter http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/.
De Vaan, Michiel 2008: Etymological Dictionary of Latin and the other Italic Languages. Leiden, Boston: Brill. (Leiden Indo-European Etymological Dictionary Series 7).
Wodtko, Dagmar S./Irslinger, Britta/Schneider, Carolin 2008: Nomina im indogermanischen Lexikon. Heidelberg: Winter.
Autorin: Sabine Ziegler