Etymologie

Justiz

Justiz f. „Recht sprechende Gewalt in einem Staat; Rechtspflege; Gesamtheit der Behörden, die mit der Rechtsprechung betraut sind“ ist seit Anfang des 17. Jh.s be­zeugt und aus lat. iūstitia f. „Gerechtigkeit, (gesetzlich fixiertes) Recht“ entlehnt. „Im Laufe der Geschichte ist dieser Begriff inhaltlich wesentlich erweitert worden. So zähl­ten zur Justiz alle Personen und Institutionen, die mit der Rechtsanwendung be­fasst waren. Auch Vorrichtungen, die der Strafvollstreckung (dem „Justizvollzug“) dien­ten (etwa Galgen und Räder), wurden als Justiz […] bezeichnet.“ Lat. iūstitia ist letztlich (über die to-Bildung iūstus „gerecht“) eine Ableitung von lat. iūs, iūris „Recht, Ge­setz“, altlat. ious, die Fortsetzung eines s-Stammes uridg. *h2eos, der vom Substantiv *h2ou, Gen. h2e-s „Leben, Lebenszeit; Zeitalter; Ewigkeit“ weiter­gebildet wurde. Das Benennungsmotiv liegt in der ewigen Dauer und somit der Unauflöslichkeit eines – ursprünglich als von den Göttern bzw. einem Gott eingesetzt gedachten – Rechts oder Gesetzes. S. auch die Bemerkungen zur Etymologie von ahd. ēwa f., n.

Literatur:
Deutsches Rechtswörterbuch, online unter http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/. 
De Vaan, Michiel 2008: Etymological Dictionary of Latin and the other Italic Languages. Leiden, Boston: Brill. (Leiden Indo-European Etymological Dictionary Series 7).
Wodtko, Dagmar S./Irslinger, Britta/Schneider, Carolin 2008: Nomina im indogermanischen Lexikon. Heidelberg: Winter.

Autorin: Sabine Ziegler