Statut
Statut
n. „Satzung, Regelwerk“, ein Lehnwort aus lat. statūtum n. „Bestimmung“,
gehört zum Verb statuere „hinstellen, aufstellen, einrichten“ und somit
letztlich zu stāre „stehen“ (< uridg. *steh2-
„wohin treten, sich (hin)stellen“). Die frühesten Belege stammen aus den
Nürnberger Polizeiordnungen (13. bis 15. Jh.): Sg. statut
und Pl. stattuten, z.B. will ein rat … statut und gesetzt
halten (Nürnb. Pol.-ordn. S.
240); stattuten und gesetzen, (Nürnb.
Pol.-ordn. S. 84). Im Mittelalter wurden
die Begriffe statut
oder statutum bzw. die Plurale statuten, statuta häufig für „kodifiziertes,
niedergeschriebenes Stadtrecht“ verwendet und finden sich daher in zahlreichen
Titeln sowohl lateinisch verfasster als auch – in jüngerer Zeit – deutsch
verfasster Stadtrechtstexte, z.B. statuta Bremensia, statuta
vnnd gewonheiten der chur vnd marcke Brandenburg, statuten der stadt
Frankenhausen, Schleizer statuten. Diese Verwendung zeigt
deutlich den Einfluss des Lateinischen. Wörterbücher ab dem 17. Jh. bieten das
Wort als lateinisches Fremdwort, z.B. das Manuale
juridico-politicum von Johann Christoph Nehrung aus dem Jahr 1690.
Literatur:
De Vaan, Michiel 2008: Etymological Dictionary of Latin and the other Italic Languages. Leiden, Boston: Brill. (Leiden Indo-European Etymological Dictionary Series 7).
Nürnberger Polizeiordnungen: http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10737713_00
095.html
Rix, Helmut/Kümmel, Martin 2001: Lexikon der indogermanischen Verben: LIV; die Wurzeln und ihre Primärstammbildungen.
Unter Leitung von Helmut Rix und der Mitarbeit vieler anderer bearb.
von Martin Kümmel, Thomas Zehnder, Reiner Lipp, Brigitte Schirmer. 2.,
erw. und verb. Aufl., bearb. von Martin Kümmel und Helmut Rix.
Wiesbaden: Reichert.
http://de.wikipedia. org/wiki/Stadtrecht
Autorin: Sabine Ziegler