Strafe
Strafe f. „etwas, womit jemand bestraft wird, was jemanden zur Vergeltung, zur
Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs,
etwas Unangenehmes zu tun oder zu erdulden) auferlegt wird“ ist erst ab mhd. strâfe
st.f. „Verweis, Tadel; Strafe“ bezeugt. Das Verb strafen ist etwas früher nachweisbar, zuerst noch in der
Bedeutung „tadeln, zurechtweisen“ z.B. bei Hartmann von Aue: „war umbe lâstu
uns niht slâfen?“ / sus begunden si se strâfen [„zu schimpfen“], dann
aber auch in der Bedeutung „mit einer Leib- oder Geldstrafe belegen“ sowie ein
urteil strâfen „ein Urteil anfechten“. Im Frühneuhochdeutschen überwiegt dann die Bedeutung
„jemandem eine (Geld-, Gefängnis-)Strafe auferlegen“, z.B. Ließ jhnen auch die
Hende zu brechen / das sie jre billiche straff empfingen / fordert auch das
Kriegsvolck zusammen / vnd vermahnet sie / das sie einen Muth fassen /
vnd sich in jrem Vnglück nicht Weibisch / sondern tapffer vnd Manlich
stellen solten. (Gabriel Rollenhagen: Vier
Bücher Wunderbarlicher biß daher vnerhörter/ vnd vngleublicher Jndianischer
reysen, Magdeburg 1603, nach DTA). Die Ableitung Sträfling „Strafgefangener“ findet sich seit
dem 17. Jh. Das Verb
ist nur noch in mndd. straffen, strāfen (hier gibt das lange ā
eine hochdeutsche Lautform wieder), mndl. nndl. straffen sowie afries. straffia
„widersprechen, strafen“ belegt. Das lautliche Verhältnis der hochdeutschen und
niederdeutschen Formen ist ungeklärt, vgl. Van der Meer 1927: 115:
„Ein unerklärtes geminiertes f findet sich in straffen, das mit mndd.
id., afri. straffia auf *straffôn zurückgehen könnte, in welcher
Form aber der Grund der Gemination dunkel bleibt. Neben diesen Formen kommen
mhd. strâfen, nhd. strafen vor“. Keine Etymologie bekannt. – Strafe oder eher die mndd. Form straff
ist in dän. straf, schwed. norw. straff „Strafe, Verweis“
entlehnt.
Literatur:
DTA = www.deutschestextarchiv.de
Goebel, Ulrich/Reichmann, Oskar 1986–: Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. Begr. von Robert R. Anderson, Ulrich Goebel, Oskar Reichmann. Bd. 1–. Berlin u.a.: de Gruyter.
Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm 1854–1954: Deutsches Wörterbuch.
Bd. 1–16 (und Quellenverzeichnis, 1971). Leipzig: Hirzel. (Nachdruck
der Erstausgabe 1999: Bd. 1–33) München: Deutscher Taschenbuch-Verlag.
Auch als CD-ROM 2004: Der digitale Grimm. Frankfurt am Main:
Zweitausendeins. Auch unter: www.woerterbuchnetz.de.
Mittelhochdeutsches Wörterbuch.
Mit Benutzung des Nachlasses von Georg Friedrich Benecke ausgearbeitet
von Wilhelm Müller und Friedrich Zarncke. 3 Bde. Leipzig 1854-1866.
Online auch unter http://woerterbuchnetz.de/BMZ/
Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. 3 Bde. Leipzig 1872-1878.
Pfeifer, Wolfgang (Hg.) 1993: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. 2., durchges. u. erg. Aufl. Berlin: Akad. Verl.
Van der Meer, M.J. 1927: Historische Grammatik der niederländischen
Sprache, Bd. 1: Einleitung und Lautlehre, Heidelberg: Winter.
Autorin: Sabine Ziegler